Alle Produkte der Marke EuroMech sind nach den geltenden Normen der Europäischen Union zertifiziert.
Produkte, die unter diese Normen fallen, werden mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet, nachdem sie auf ihre Konformität geprüft wurden.
CE - Europäische Konformität
Die Kennzeichnung ist obligatorisch für alle Geräte mit einem anderen Antriebssystem, als der direkten menschlichen oder tierischen Kraft, mit mindestens einem beweglichen Teil, das in der Lage ist, eine Arbeit auszuführen.
Auch andere Produkte können unter die Kennzeichnung fallen, wie z. B. Gesichtsmasken.
Die Kennzeichnung garantiert also, dass Kontrollen, die für dieses Produkt vorgesehen sind, erfolgreich durchgeführt worden sind.
Hinter der CE-Kennzeichnung verbergen sich zahlreiche Normen: Für jede dieser Normen muss das Produkt, wenn ein Nachweis verlangt wird, die Anforderungen erfüllen.
Beispiele der von EuroMech am häufigsten verwendeten Zertifizierungen:
- Richtlinie 2006/42 EG. Diese sogenannte Maschinenrichtlinie ist die wichtigste Richtlinie zur Regelung von Maschinen. In der Tat muss alles, was eine Maschine ist, dieser wichtigen Richtlinie entsprechen;
- Richtlinie 2014/35/EU: Niederspannungsrichtlinie. Sie gilt für „elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom;
- Richtlinie 2014/30 UE über die elektromagnetische Verträglichkeit. Sie dient der Überprüfung, ob die Produkte ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit aufweisen;
- Die Richtlinie 2000/14 EG:Richtlinie 2000/14 EG legt Lärmgrenzwerte für Maschinen und Kontrollkriterien für diese fest;
- Richtlinie 2014/35 EG über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, damit die verwendeten Materialien für die Lebensmittelzubereitung sicher sind;
- Verordnung 2016/426 EU über Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen, wie z. B. Grills und Gasöfen.
Hier bei handelt es sich nur um einige Normen, denn EuroMech wendet zu Ihrer Sicherheit noch viele weitere an.
Es gibt auch EN-Normen, die sehr strenge Prüfkriterien für Maschinen festlegen, wie z. B. die EN 609-1:2017, in der detailliert beschrieben wird, wie ein Holzspalter beschaffen sein sollte.
Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die Abfallentsorgung.
WEEE - Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Alt-Geräten
Diese Kennzeichnung, die als WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) bezeichnet wird, weist darauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den unsortierten Hausmüll gehört, sondern bei den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden muss.
Diese Produkte sind stark metallhaltig, so dass sie umweltschädlich sind, wenn sie weggeworfen werden und nicht zuletzt wirtschaftlich rentabel recyclebar sind.
Daher können sie unter Beachtung der Vorschriften und Anweisungen Ihrer Gemeinde kostenlos bei den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.
Das gleiche gilt auch für Batterien, Lithium-, Blei- und Alkalibatterien usw. Wenn Sie Fragen zur Entsorgung Ihrer Geräte haben, können Sie sich gerne an EuroMech wenden, um die benötigten Informationen zu erhalten.